So weit so normal – wenn man eine Auto-Waschanlage betreibt. Wenn man aber, sagen wir, z.B. im Baumarkt eine Dose Farbe kaufen möchte, dann wäre ein Schild „Für Fußgänger und Radfahrer verboten“ absurd. Das wäre nicht denkbar.
Möchte man – um im Bild zu bleiben – diese Farbdose allerdings später abgeben als Schadstoff im Werkstoffhof, dann ist genau das in Krefeld Realität!
Die Stadt Krefeld betreibt über die GSAK – die Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH & Co. KG, einen Wertstoffhof, bei dem der Bürger/die Bürgerin Abfall, Schadstoffe, Sperrmüll etc. abgeben kann. Vieles davon kostenfrei, d.h. die Kosten übernimmt der kommunale Haushalt für seine Krefelder.
Alle Krefelder? Nein, nicht alle, nur die, die mit dem Auto anreisen.
Fußgängern und Radfahrern ist die Abgabe verboten!
Auf Nachfrage wurde ausdrücklich bestätigt, dass dies so gewollt sei und auch so bleiben soll. Begründet wird es u.a. dadurch, dass man die Sicherheit von Radfahrern nicht gewährleisten könne.
Und da wird es schwierig:
- Wie soll sich ein Autofahrer dann verhalten, wenn er das Auto zum Ausladen verlässt und sich auf dem Gelände zwischen den verschiedenen Stationen zu Fuß bewegt?
- Warum kann ein kommunaleigener Betrieb Teile der Bürgerschaft von seinen Dienstleistungen ausschließen, weil er sich nicht in der Lage sieht, für Sicherheit zu sorgen?
- Worin unterscheidet sich ein zu Fuß gehender Autofahrer von einem Fußgänger?
Welche Möglichkeiten hat man als Krefelder ohne Auto?
Auf Nachfrage verweist die GSAK auf das Schadstoffmobil.
Das ist schwierig, weil zum einen viele Dinge dort nicht angenommen werden können und zum anderen, weil es nur an wenigen Tagen an verschiedenen Standorten zur Verfügung steht. Dann aber nur jeweils für 2 Std. während normaler Arbeitszeiten.
Es bleibt also nur: Ein Auto mieten oder Urlaub nehmen.
Man ist eben doch nur mit Auto ein „richtiger“ Bürger.