Archiv der Kategorie: RADpolitik

(Kurz-)Meldungen aus Politik und Verwaltung.

Radverkehrskonzept auf dem Weg in den Rat

Das Radverkehrskonzept wurde auf der letzten Ratssitzung leider von der Tagesordnung abgesetzt, kommt aber nun in die nächsten Sitzung am 02.02.2023. Vorher steht noch der PLAMOS Ausschuss an (31.01.2023), aber alle Bezirksvertretungen wären durch!

Alle Änderungsanträge der BVs sind hier gut zusammengefasst.

Neben zusätzlichen Radstraßen, Prioritätenverschiebungen und manchen Allgemeinplätzen findet vermutlich jede(r) für sich interessante Punkte. Für mich die hier schon genannten Königstraße und die Rheinstraße aus der BV Mitte.

Aber auch aus den anderen BVs: BV Fischeln mit vielen konstruktiven Details, BV Uerdingen mit rekordverdächtigen 12 Ablehnungen, BV Hüls mit der sehr richtigen Forderung, die Inrather Straße zu beruhigen und einiges mehr.

Der ganze Vorgang mit allen Unterlagen steht hier.

Umbau Uerdinger Straße

Für den Umbau der Uerdinger Straße steht Interessantes in der Verwaltungsvorlage:

Die Qualität der Radwege wird besonders an den angrenzenden Bäumen durch teilweise irreparable Wurzelschäden erheblich negativ beeinflusst.
[…]
Auf Grund der nachhaltig nicht mehr zu behebenden Wurzelschäden und der zu geringen Radwegbreiten wird der Radweg in ganzer Länge aufgegeben. Der Radverkehr soll stattdessen auf einem Radfahrsteifen auf der Fahrbahn geführt werden, dort wo sich derzeit der Parkstreifen am Fahrbahnrand befindet.

Der Baubeginn ist für Herbst 2023 vorgesehen, die Dauer der Maßnahme beträgt ca. 1,5 Jahre.“

Treiber scheint hier die Gleiserneuerung durch die SWK-mobil zu sein.

Der Ganze Vorgang findet sich hier inkl. der sehr detaillierten Bauzeichnung.


Stellplatzsatzung

Die neue Stellplatzsatzung von Krefeld liegt vor und hat ihren Weg durch die Gremien gestartet.

Interessantes zu Abstellplätzen von Fahrrädern in §3 (10):

Bis zu 25 % der notwendigen Kfz-Stellplätze kann durch die Schaffung von zusätzlichen
Fahrradabstellplätzen ersetzt werden.


Und auch in §8 (2) Regelungen, wie ein Fahrradstellplatz aussehen muss:

Notwendige Fahrradabstellplätze müssen
a. Einzeln leicht zugänglich sein,
b. Eine Fläche von mindestens 1,5 m² haben,
c. Eine Anschließmöglichkeit für den Fahrradrahmen haben und
d. Dem Fahrrad durch einen Anlehnbügel einen sicheren Stand ermöglichen; sofern
Anlehnbügel beidseitig nutzbar sind, sind diese im Abstand von 1,00 m zueinander
anzuordnen; dienen sie nur zum Anschließen eines Fahrrades, ist ein Abstand von
0,60 m ausreichend,
e. In der Regel Fahrrädern einen Schutz gegen Witterung bieten.


Mal sehen, wie sich das beim Weg durch die BVs entwickelt

Königstraße als Fahrradstraße

Die Bezirksvertretung Mitte beschließt am 03.11.2022 den folgenden Antrag:

Umwandlung der schon beidseitig für den Radverkehr geöffneten Königstraße zur Fahrrad-
straße mit Erhalt der Parkhausausfahrtmöglichkeit zur Rheinstraße. Der ruhende Verkehr –
mit Ausnahme eines zeitlich limitierten Anlieferverkehrs – zwischen Marktstraße und
Rheinstraße entfällt.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU und FDP

Quelle: Beschlusstext 3968/22 A – Bezirksvertretung