Im Rahmen der Neugestaltung der Philadelphiastraße war ein Radweg entstanden, der den Namen nicht verdient, wir hatten im Oktober darüber berichtet (link).
In der Zwischenzeit ist nun einiges passiert, es gab zwei vor-Ort Termine, Umplanungen, neue interne Aufträge, Diskussionen etc.
Das Ergebnis liegt nun zwischen „wenigstens etwas“, „akzeptabel“ und „mehr ging halt nicht“.
Die Vorgeschichte
Der Radweg an dieser Stelle war in der Entwurfsplanung mit einer Breite von 1,85m vorgesehen. Die Entwurfsplanung ist die Basis für den politischen Beschluss!

Später dann folgt die Ausführungsplanung, in der der Radweg schon auf 1,35m geschrumpft war.
Das wurde explizit so geplant, das ist nicht versehentlich passiert! Man hielt auch die Reduzierung um mehr als 25% offensichtlich für eine geringfügige Änderung (sind ja nur Radfahrer…..), es ging nicht an die politischen Gremien zurück.

Damit war es aber noch nicht zu Ende. Tatsächlich ausgeführt wurde dann eine Variante mit einer Breite von 1,13m.

Im ersten Ortstermin wurde dann festgestellt, dass wohl nicht so „ausgeführt“ wurde, wie der „Ausführungsplan“ sagt. Das Nachmessen der Breite hat etwa drei Wochen gedauert, es wurde anschließend umgeplant, gab einen zweiten vor-Ort Termin in dem dann u.a. dieser Plan festgehalten wurde:

Nach weiteren witterungsbedingten Verzögerungen sieht es dann heute endlich so aus:

Positiv:
- Es gibt wenigsten eine Breite von 1,55m
- Der Radweg in der Kurve wurde auch rot markiert
- Einsatz lohnt sich
Negativ:
- Es ist alles sehr langwierig und mühsam
- Man sieht sich z.T. absurden Argumenten ausgesetzt („der 1,34m breite Radweg sei sicherer für den Radfahrer als der 1,55m breite….“)
Was noch fehlt (wurde zugesagt):
- Grünschnitt!
- Ein neues VZ237
- Die Lösung des Entwässerungsproblems

Noch zwei Schlussbemerkungen:
Das war erst der Anfang, der kleinere Teil des gesamten Projekts Philadelphiastraße.
Die angegebene Breiten hören sich ja z.T. sehr großzügig an, man muss aber berücksichtigen, dass bei Radwegen immer alles mitgerechnet wird: Die – in der Regel nicht befahrbare – „Gosse“ und die komplette Markierung! Im weiteren Verlauf der Straße, wo der Radweg wieder „1,85m“ breit ist, ist diese Markierung durch einen 23cm breiten Schrägstein ausgeführt. Diese nicht befahrbare Breite kann man als schon mal von den angegebenen 1,85m abziehen. Wenn man dann noch den Rinnstein abzieht bleibt eine effektive Breite von 1,47m – aber 1,85m klingt halt besser!